Der Arbeitgeber ist laut § 84 Abs. 2 SGB IX dazu verpflichtet, allen Beschäftigten, die innerhalb von 12 Monaten länger als 42 Tage – am Stück oder in Summe – arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Hierfür ist ein strukturiertes Vorgehen mit klar festgelegten Prozessen wichtig.
Als externe Beraterin unterstütze ich Sie gerne bei der Implementierung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie als externe Fallmanagerin im weiteren Verlauf.