Bezuschussung durch die Krankenkassen

Die Krankenkassen sind daran interessiert und laut Sozialgesetzbuch sogar dazu verpflichtet, in die Gesundheitsförderung ihrer Versicherten zu investieren (§ 20 SGB V).

Des Weiteren unterstützen sie Betriebe beim Aufbau eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements und der Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen (§ 20b SGB V).

Wenn Sie in Zusammenarbeit mit mir die Unterstützung der Krankenkassen nutzen möchten, so gibt es dafür zwei Wege:

  1. Sie bieten Ihren Beschäftigten die Seminare oder Kurse (Stressbewältigung oder Hatha Yoga) an, die ich als „anerkannt von den Krankenkassen“ gekennzeichnet habe. Sie stellen einen Raum zur Verfügung, bewerben die Kurse und organisieren in Absprache mit mir alles Nötige. Die Beschäftigten bezahlen den Kurs aus eigener Tasche – und erhalten hinterher eine Bescheinigung von mir, die sie bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einreichen können. Von dieser erhalten sie – je nach Krankenkasse – ca. 80% der Kursgebühr erstattet.
  2. Sie wollen Ihren Beschäftigten einen Kurs (Stressbewältigung oder Hatha Yoga) oder ein gesundheitsförderndes Angebot (z.B. Ergonomieberatung) anbieten und lassen mich dies wissen. Ich halte Rücksprache mit den Krankenkassen, mit denen ich zusammenarbeite, und lasse mir ein Angebot zur Bezuschussung zukommen. Wenn die Bezuschussung genehmigt wird, dann führe ich das Angebot im Namen der Krankenkasse in Ihrem Betrieb durch. Die Kosten für den Betrieb werden dadurch erheblich gesenkt (ca. 50%).

Sprechen Sie mich an – es kann sich lohnen!

Email: collett@bgm-beratung.hamburg

Tel.: 0176 / 637 567 18