Betriebliches Eingliederungsmanagement

Der Arbeitgeber ist laut § 84 Abs. 2 SGB IX dazu verpflichtet, allen Beschäftigten, die innerhalb von 12 Monaten länger als 42 Tage – am Stück oder in Summe – arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Hierfür ist ein strukturiertes Vorgehen mit klar festgelegten Prozessen wichtig.

Als externe Beraterin unterstütze ich Sie gerne bei der Implementierung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie als externe Fallmanagerin im weiteren Verlauf.

Angebot

  • Implementierung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements inkl. Konzepterstellung
  • Beratung der Führungskräfte zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
  • Fallmanagement: Beratung der Beschäftigten bei Langzeiterkrankungen zur Wiedereingliederung

Kontaktieren Sie mich bitte per E-Mail oder telefonisch, um ein individuelles Angebot einzuholen:

Miriam Hagner-Collett

Tel.: 0176 637 567 18

collett@bgm-beratung.hamburg

Dieses Angebot ist auch online verfügbar. Bitte sprechen Sie mich bei Interesse an.